Die bisherigen KfW- und BAFA-Förderungen für Energieeffizienz in Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wurden zum 01.01.2021 in der neuen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt. Damit wird das Antragsverfahren vereinfacht, die Attraktivität der Förderung unterstrichen und die Förderung von energieeffizienten Maßnahmen noch stärker in den Vordergrund gestellt.
Erfahren Sie jetzt, was die Zusammenlegung der bisherigen Förderungen konkret für Förderbeträge, Förderbedingungen und technische Mindestanforderungen bedeutet und auf welche Änderungen sich Antragsteller einstellen müssen.